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Trennung in der Ehe: Welches Finanzamt ist zuständig?

Oberfinanzdirektion Niedersachsen klärt die nicht immer deutliche Zuständigkeit der Finanzämter bei Eheleuten in Trennung

Als ob die Zeit der Trennung für Eheleute nicht schon schwierig genug wäre, kam bislang auch noch hinzu, dass nicht ganz klar war, welches Finanzamt zuständig war, wenn einer oder beide der Eheleute in einen anderen fiskalischen Zuständigkeitsbereich zog.

Glücklicherweise hat die Oberfinanzdirektion Niedersachsen dies nun (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.1.2010, Az. S-0122 – 10 – St 142 ) klargestellt. Bleiben beide Eheleute am gleichen Wohnort und im gleichen Finanzbezirk, so ändert sich nichts.

Zieht einer der Eheleute in einen anderen Bezirk, so wird die Zuständigkeit bei dem verbleibenden Ehepartner angesiedelt, es sein denn, dieser hat gar kein Einkommen mehr oder ein so geringes, dass eine steuerliche Einzelveranlagung nicht zu erwarten ist.

Ziehen beide Ehepartner in verschiedene Finanzbezirke, so ist die Behörde des (Ex-)Partners zuständig, der das höchste Steueraufkommen erzeugt (Einnahmen und Betriebseinnahmen vor Abzug der Betriebsausgaben).

Kommentare

Eine Antwort zu “Trennung in der Ehe: Welches Finanzamt ist zuständig?”

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