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Spekulationsverluste aus Verkäufen steuerlich absetzen – Änderungen erwartet

Gesetzgeber: Verlust bei Verkauf von privaten Gebrauchsgegenständen ist kein typischer Spekulationsverlust

Spekulationsverluste bald nicht mehr absetzbar?Es ist eines der letzten Bonbons, die das Gesetz findigen Steuerzahlern noch ließ: Wer zum Beispiel einen Fernseher, ein Auto oder eine Waschmaschine angeschafft hatte und diese innerhalb eines Jahres (also innerhalb der Spekulationsfrist) mit Verlust verkaufte, durfte diesen Verlust steuermindernd geltend machen.

Ursprünglich stammte diese Regelung aus dem Bereich von privater Aktien- oder Immobilienanschaffungen, deren gewinnbringender Wiederverkauf innerhalb der Spekulationsfrist steuerbar ist, so dass im Gegenzug der Verlust aus solchen Verkäufen ebenfalls steuerwirksam sein musste. Dabei hatte der Gesetzgeber es zunächst schlicht versäumt, diese Regel auf Immobilien oder Wertpapiere zu beschränken, so dass immer mehr Steuerzahler in ihrer privaten Steuererklärung die oft beträchtlichen Verluste aus den Wiederverkäufen von Gegenständen des privaten Gebrauches geltend machen.

Schon vor Jahren sollte diese Lücke seitens des Fiskus geschlossen werden, doch die Klage eines Steuerzahlers brachte ihm letztlich vor dem Bundesfinanzhof 2008 Erfolg: Der entschied nämlich dass der Verkauf von Gegenständen des privaten Gebrauchs innerhalb eines Jahres steuerbar sei.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber nun im Jahressteuergesetz 2010 eine Klausel verankert, die solche Verlustanrechnungen unmöglich machen sollen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG -neu). Zur Begründung wird angeführt, dass es bei den meisten Gegenständen des täglichen Gebrauchs regelmäßig zu Verlusten komme und kein Erwerber etwas anderes erwarte. So kaufe niemand ein Auto oder ein teures Kleidungsstück in der spekulativen Erwartung, dass diese innerhalb eines Jahres an Wert gewinne. Insofern liege hier kein typisches Spekulationsgeschäft vor, die Steuerbarkeit sei daher nicht zu gewähren.

Es wird erwartet, dass das Jahressteuergesetz im November 2010 wirksam wird. Wer also von den bisherigen steuerlichen Vorteilen noch profitieren will, sollte seine entsprechenden Verkäufe bis zu diesem Zeitpunkt tätigen.

Kommentare

Eine Antwort zu “Spekulationsverluste aus Verkäufen steuerlich absetzen – Änderungen erwartet”

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