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Steuern sparen durch Waschen der eigenen Berufskleidung

Die Reinigungskosten für die selbstgenutzte Berufskleidung dürfen als Werbungskosten geltend gemacht werden

Dass die Anschaffung von Berufskleidung steuerlich absetzbar ist, wissen die meisten Steuerzahler. Was jedoch viele nicht bedenken ist, dass die Reinigung der Kleidung ja ebenfalls Kosten verursacht und ebenfalls als Werbungskosten in der privaten Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Die Kosten für die Reinigung sind dabei genau festgelegt (siehe Tabelle).

Was aber ist steuergesetzlich Berufsbekleidung? Alles was berufstypische Kleidung ist, die man in Alltag so nicht tragen würde. Der Anzug, den Sie nur zur Arbeit tragen und den Sie immer sofort nach dem Heimkommen ablegen, ist dagegen keine Berufskleidung, weil er auch im Alltag getragen werden könnte. Anders bei Sportkleidung: Diese ist Berufskleidung, wenn Sie z.B. als Sportlehrer tätig sind.

Für 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen
90 ° Kochwäsche 77 Cent/kg 50 Cent/kg 43 Cent/kg 37 Cent/kg
60 ° Buntwäsche 76 Cent/kg 48 Cent/kg 41 Cent/kg 35 Cent/kg
Wäsche Pflegeleicht 88 Cent/kg 60 Cent/kg 53 Cent/kg 47 Cent/kg
Trocknen im Ablufttrockner 41 Cent/kg 26 Cent/kg 23 Cent/kg 19 Cent/kg
Trocknen imKondensationstrockner 55 Cent/kg 34 Cent/kg 29 Cent/kg 24 Cent/kg
Bügeln mit Dampfbügeleisen 7 Cent/kg 5 Cent/kg 5 Cent/kg 5 Cent/k

Reinigungskosten je kg Wäsche gemäß Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (Stand: Dezember 2002)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf steuernetz.de.

Kommentare

Eine Antwort zu “Steuern sparen durch Waschen der eigenen Berufskleidung”

  1. […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von meineSteuersoftware erwähnt. meineSteuersoftware sagte: Steuer-News: Steuern sparen durch Waschen der eigenen Berufskleidung http://bit.ly/cagnt2 […]

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