Selbstanzeige oder Wegducken? – Steuerhinterziehung in der Schweiz
„Selbstanzeige“ ist derzeit ein beliebtes Suchwort im Internet
Nun ist es also entschieden: Die Bundesregierung wird die umstrittene Daten-CD mit 1.500 Steuerhinterziehern kaufen. Und die Frage für die Betroffenen ist jetzt: Stillhalten oder den Gang nach Canossa antreten?
Herr Zumwinkel war seinerzeit ein klassischer Vertreter des Modells „Wegducken“ (siehe News zum Steuerskandal 2008). „Wird schon nicht so schlimm werden“, „Meine Adresse ist bestimmt nicht dabei“, „Eigentlich ist es bei mir gar keine Steuerhinterziehung, ich hatte nur noch keine Zeit, meine Steuererklärung vollständig fertig zu machen“ – Argumente der Selbsttäuschung gibt es wie Sand am Meer. Natürlich darf man davon ausgehen, dass es hierzulande viel mehr Steuerhinterzieher mit Konten in der Schweiz gibt als nur die viel besprochenen 1.500. Insofern hat das Ganze den Reiz eines Russischen Roulette: Ist eine Kugel (sprich meine Adresse) im Lauf (sprich auf der Daten-CD)?
Die Finanzbehörden beeilen sich derzeit zu versichern, dass durch die in Aussicht gestellte Straffreiheit die Steuerhinterziehung nicht zu einem Bagatelldelikt degradiert werde. Tatsächlich aber wird hierdurch die Steuerflucht zu einem Rechenexempel: Parke ich mein Geld in so genannten Steueroasen und werde erwischt, muss ich eine Hinterziehungssteuer von 6% pro Jahr und die hinterzogenen Steuern obendrein hinblättern – und das war’s dann auch schon.
Werde ich nicht erwischt… Schließlich gibt es ja nicht nur die Schweiz. Wirklich Sinn machen da keine über zwielichtige Wege beschaffte Daten-CD’s sondern letztlich nur internationale Steuerreglements mit entsprechenden Sanktionsbefugnissen, die den Menschen nicht unter Euphemismen wie „Steueroase“ die dereinst so hoch bejubelten blühenden Landschaften vorgaukeln, sondern sie als das benennen, was sie sind: Schlammlöcher der Gier.
Das sagen die Schweizer
In den Schweizer Medien ist die Steuer-CD auch ein ständiges Thema. Allerdings tönt es hier etwas anders: «Wer Daten klaut, ist ein Dieb, und das ist strafbar.» (Bundesräthin Doris Leuthart). Die Deutsche Regierung dürfe die Daten nicht verwenden, ist die durchgängige Meinung von vielen.
Allerdings mehren sich auch hier die Stimmen, die bisherige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu überdenken und beides gleich zu behandeln.
Auszüge aus der Schweizer Presse
Bern will mit Strafverfahren gegen Dieb vorgehen
Hans Eichel in deiner Schweizer Talkshow: «Sie sitzen doch selber auf einem Pulverfass»
Steuererklärung 2017
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