Gemischte Reisekosten jetzt steuerlich absetzbar
Urteil des BFH ermöglicht mehr Absetzbarkeit bei Reisen, die sowohl privaten als auch beruflichen Hintergrund haben
Eigentlich ist es nichts Ungewöhnliches: Man reist nach Baden-Baden, Prag oder New York zu einer Konferenz, Messe oder einer Geschäftsbesprechung und hängt, wenn man schon mal da ist, noch ein paar Urlaubstage dran. Bislang aber verwehrten die Finanzämter überall dort die Absetzbarkeit der Kosten, die sich nicht anhand der Belege streng in privat oder beruflich aufteilen ließen. Dies galt vor allem für die Fahrt- oder Flugkosten, die jedoch insbesondere bei Interkontinentalreisen den größten Teil der Kosten ausmachen können.
So geschah es bereits 1994 einem EDV-Controller, der an einer Konferenz in Las Vegas teilnahm und sich dann noch einige Tage in dem Zocker-Eldorado vergnügte. Als er nun seine Flugkosten anteilig als Betriebsausgabe gelten machen wollte, winkte das Finanzamt ab: Der Mann zog vor’s Finanzgericht. Dieses und die nach geordneten Instanzen bis zum Großen Senat der Bundesfinanzhofesbeschäftigten sich mit dem Fall dann bis in unsere Tage (Beschlussv. 21.9.2009, GrS 1/06, veröffentlicht am13.1.2010) und gaben dem beherzten Vegas-Reisenden nach 15 Jahren nachträglich Recht. Dass es bei dem einen Fall nicht bleiben würde, darüber war man sich beim BFH wohl im Klaren.
Wie bisher können natürlich die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand für den geschäftlichenTeil einer Reise angesetzt werden. Sollten die tatsächlichen Kostenhöher liegen als diese Sätze, können die entsprechenden Belege inAnsatz gebracht werden. Und diese gilt nun auch entsprechend anteilig für die Flug- und Bahntickets oder für Mietwagen. Bei der Fahrt mit dem eigenen PKW können 30 Cent pro Kilometer anteilig angesetzt werden.
Sollten jedoch der berufliche Anteil der Reise unter 15% des Gesamtaufwandes liegen, wird die steuerliche Absetzbarkeit nicht akzeptiert. Umgekehrt muss aber auch bei einem Privatanteil von bis zu 15% keine gesonderte Aufteilung betrieben werden.
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