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2011: Chaos in der Lohnsteuer?

Für 2010 wurden zum letzten Mal Lohnsteuerkarten ausgeben, das neue elektronische System funktioniert aber erst 2012

Lohnsteuerkarte 2010 - gilt voraussichtlich auch für 2011

Durch ein komplett neues elektronisches System soll die in die Jahre gekommene gute alte Papplohnsteuerkarte ab 2012 ersetzt werden. Angelehnt an das Erfolgsmodell ElSter (Elektronische Steuererklärung) lautet das neue Zauberwort ElsterLohn II. Geplant ist eine zentrale Datenbank mit dem Namen ELStAM (Elektronische Steuerabzugsmerkmale), in der alle relevanten Daten eines Arbeitnehmers gespeichert werden und dann den Arbeitgebern für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Verfügung gestellt werden.

Das neue System soll den Verwaltungsaufwand in den Kommunen, den Finanzbehörden und bei den Arbeitgebern reduzieren helfen. In einer Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums heißt es: „Das Ziel von ElsterLohn II ist es, die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Finanzamt zu erleichtern und sie vollständig, individuell, papierlos und sicher zu organisieren.“

Trotz dieser wohltönenden Verlautbarung sehen Kritiker eine enorme Gefahr in der zentralen Datenspeicherung, die im Gegensatz zu der dezentralen kommunalen Erfassung sicherlich Angriffen von außen wesentlich stärker ausgesetzt sein wird.

Hinzu kommt, dass der Arbeitsaufwand, alle Daten von den Kommunen (die dort in zum Teil sehr unterschiedlichen Formaten vorliegen) in die neue Datenbank einzupflegen, schlichtweg gigantisch ist, weswegen auch geplant ist, für das Jahr 2011 ein lohnsteuertechnisches „Schaltjahr“ einzulegen: Da es keine neueLohnsteuerkarte mehr gibt, sollen die Merkmale auf der Karte von 2010 einfach weiterhin gelten.

Gerade hier sehen Skeptiker das Chaos buchstäblich vorprogrammiert: Schon allein der Fall eines Arbeitnehmers, der seine Tätigkeit im Jahr 2011 erstmals aufnimmt,könnte zu einem 100.000-fachen Problem werden.

In einem solchen Fall„kann das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit denLohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen“, heißt es beim BMF.

Fazit

Wenn es bei derart vagen Vorgaben bleibt, dürfte das Jahr 2011 zumindest in Sachen Lohnsteuerverwaltung spannend werden.

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