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Gehalt steuerfrei aufstocken – Steuer- und Abgabenlast auf der Gehaltsabrechnung mindern

Sachbearbeiter Frieder M. hat eine Gehaltserhöhung bekommen. Doch statt sich darüber zu freuen, macht er ein langes Gesicht: Denn durch die steuerliche Progression rutscht er in eine höhere Steuerstufe und hätte nun netto weniger also vorher. Aber da hat jemand in der Personalabteilung die rettende Idee: Warum nicht statt der Gehaltserhöhung steuerfreie Zusatzvergütung anbieten? Herr M. ist begeistert: Schon lange wollte er einmal etwas tun für seine belasteten Bandscheiben. Das Fitnessstudio um die Ecke bietet hierfür ein Programm, das die Krankenkasse als förderungswürdig ansieht.Die Kosten für die Maßnahme übernimmt jetzt seine Firma als Gehaltsextra, steuer- und abgabenfrei.

Bis zu 500 Euro kann jeder Arbeitgeber einem Arbeitnehmer steuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge auf’s Gehalt drauflegen. Diese Maßnahmen können ganz unterschiedlich sein: Ein Gymnastik- oder Ruheraum in der Firma, eine stärker gesundheitsorierterte Gemeinschaftsverpflegung oder wie im obigen Beispiel externe Maßnahmen. Hier jedoch gibt es Grenzen: So darf zum Beispiel der private Mitgliedsbeitrag für Sportverein nicht in die Pauschale für die Gesundheitsvorsorge hinein gerechnet werden, wohl aber die Kosten für einen Kurs, sofern dieser von einer Krankenkasse als förderungswürdig eingestuft wird.

Aber auch darüber hianus gibt es Möglichkleiten der indirekten Gehaltsaufstockung: So zum Beispiel die Firmenbeteiligung. Auch diese sind so lange steuer-und abgabenfrei, wie sie in der Firma verbleiben; werden sie herausgelöst, müssen die Beteiligungen nachträglich versteuert werden und die Sozialabgaben hierfür nachgezahlt werden. Weiterhin kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernehmen und die pauschale Lohnsteuer von 15% hierauf selbst übernehmen (nicht sozialabgabenpflichtig). Weitere Möglichkeiten: Die Überlassung eines Firmenwagens auch fürPrivatfahrten (dessen geldwerter Vorteil allerdings zu versteuern ist), ein günstiger Arbeitgeberkredit (steuerfrei, so lange er nicht unter den günstigsten Anbietern am Markt ist).

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