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Bleibt der Solidaritätszuschlag? – Die Bundesregierung kann und will auf die Einnahmen aus dem Soli nicht verzichten7

Er wurde 1991 für ein Jahr eingeführt, dann dreimal verlängert und ist seit 1995 zu einer Dauersteuer auf alle Einkommen geworden. Der „Soli“ genannte Solidaritätszuschlag, ursprünglich zur Finanzierung des Aufbau Ost gedacht, heute eigentlich eine zusätzliche Einkommenssteuer. Das fand auch das Finanzgericht Niedersachsen, das den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig ansah und nun zur letztgültigen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben hat.

Die Begründung der Niedersachsen: Der Staat verwende den Zuschlag keinesfalls nur mehr für Aufbau-Aufgaben in den Ost-Bundesländern sondern zur Deckung des allgemeinen Staatshaushaltes. Sollte das Bundesverfassungsgericht dieser Einschätzung folgen, sähe es tatsächlich schlecht aus für den ungeliebten Steuerzuschlag.

Illusionen mache sich allerdings, so einige Wirtschafts- und Finanzexperten, wer hoffte, dass durch eine Abschaffung des Soli die Einkommensteuer um dessen 5,5 Prozent sinken würde. Die klammen Staatssäckel könnten auf die 15 bis 16 Milliarden Euro keinesfalls verzichten, die der Aufbau-Ost-Zuschlag in die Kassen spült. Demzufolge müssten dann die allgemeinen Steuern (Einkommensteuer und Körperschaftssteuern), für die der Soli als Aufschlag wirksam ist, entsprechen nach oben korrigiert werden.

Dass dies natürlich angesichts von Steuersenkungsversprechungen der Koalitionsparteien ein fatales Signal wäre, steht auf einem anderen Blatt, an dem die Karlsruher Richter sich sicherlich nicht orientieren werden. Die Alternative für die politischen Entscheidungsträger: Radikaler Sparkurs. Dann aber wäre es endgültig vorbei mit dem Ausgabenerhöhungen wie dem Betreuungsgeld und mit allen Steuersenkungsplänen.

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