Besteuerung von Versicherungserträgen
BMF definiert diverse Passagenseiner Auslegung des Einkommensteuergesetzes neu
Was ist eigentlich eine Rentenversicherung, wo durch genau wird sie definiert? Und vor allem wie sind Renten- oder Lebensversicherungen zu besteuern? Was gilt,wenn ich eine bereits bestehende Versicherungspolice entgeltlich veräußere oder eine solche erwerbe? Was genau ist (im Sinne des Fiskus) eine vermögensverwaltende Versicherung? Wie sind Darlehen steuerlich zu bewerten, auf die ich ein Darlehen aufgenommen haben (Policendarlehen)? Wie hoch muss mindestens der Todesfallschutz einer Lebensversicherung sein (Mindesttodesfallschutz)? Und nicht zuletzt: Ist die Beitragsfreistellung einer Versicherung während derElternzeit rechtlich zu verankern und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Besteuerung?
Dieser Fragen hat sich das Bundesfinanzministerium in einem 37-seitigen Schreiben vom 1.10.2009 (IV C 1 – S 2252/07/0001) angenommen und damit frühere Schreiben vom22. 12. 2005 (BStBl. I 2006, 92) und vom 22. 8. 2002 (BStBl. I 2002,827) ergänzt und erweitert. Im Wesentlichen geht es um klarere Begriffsdefinitionen, die helfen sollen Streitfälle an Finanzämtern und vor Finanzgerichten zu vermeiden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Versicherungen steuerlich relevant sind, lesen Sie kurz in das Dokument hinein (Tipp: Suchen mit den Tasten [strg] und [f] bzw. übers Menü im Acrobat Reader).
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