Müssen alle Rentner Steuern zahlen? – Das seit 2005 gültige Alterseinkünftegesetz verunsichert viele Rentner
Wann und in welchem Umfang muss ich als Rentnerin oder Rentner meine Einkünfte (Renten, Einkünfte aus Vermietung oder Nebenjobs) versteuern? Diese Frage ist für viele ältere Menschen nicht leicht zu beantworten, greifen hier doch mehrere steuerlich wirksame gesetzliche Instanzen ineinander.
Zuerst einmal gelten die steuerlichen Grundfreibeträge für alle Steuerpflichtigen, also auch für Rentner: Diese weisen für Alleinstehende einen Freibetrag von 7.834 Euro( ab 2010 sind es 8.004 Euro), für Verheiratete 15.669 Euro, (16.008 Euro ab 2010) aus (Beitrag zum Thema Grundfreibetrag 2010).
Hinzu kommt die Absetzbarkeit der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Werbungskostenpauschalen, absetzbare Kosten (mit Belegen) oder außergewöhnliche Belastungen. Bis zu diesem Punkt unterscheiden sich Rentner nicht von allen anderen Steuerpflichtigen auch.
Die Besonderheit ist nachgeschaltet: Denn das Alterseinkünftegesetz (AEG) greift erst, wenn Menschen im Rentenalter tatsächlich nach Anrechnung der Freibeträge Steuern zahlen müssten. Hier hat der Gesetzgeber lange Übergangsfristen geschaffen, die erst für Menschen, die im Jahr 2040 in die Rente eintreten, die volle Besteuerung der Renteneinkünfte bewirken. Bis dahin geht es, beginnend mit dem Renteneintrittsjahr 2005, stufenweise. Wer 2005 oder davor erstmals seine staatliche Rente erhielt, darf 50% seiner Einkünfte steuerfrei stellen, ab Renteneintrittsjahr 2006 sind nur noch 48%, im Jahr 2020 dann 20% und wer im Jahr 2040 in den Ruhestand geht und seine Rente bezieht, muss dann auch diese voll versteuern.
Zu bedenken ist aber: Das AEG gilt nur für die Renteneinkünfte! Weitere Einkommen, wie Erträge aus Vermietung oder Verpachtung, selbständige Einkünfte oder Ähnliches werden steuerlich so angerechnet wie für jeden anderen Steuerpflichtigen auch.
Quelle: u.a. Deutscher Familienverband, Bildquelle: © Andrzej Bardyszewski – Fotolia.com
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