Betriebsausgaben: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Aufwendungen für Betriebsmittel (Bürobedarf, Büroausstattung, Pkw, Geschäftsräume etc.) können Sie regelmäßig als Betriebsausgaben abziehen. Wirtschaftsgüter, die erfahrungsgemäß eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben, werden aber (nur) durch die Abschreibung berücksichtigt.
Tipp: Selbstständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten maximal 150 € betragen, können Sie dennoch im Jahr der Anschaffung oder Einlage in das Betriebsvermögen sofort und in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.Für die Prüfung der 150-€-Grenze kommt es auf den Nettobetrag an (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer), und zwar auch dann, wenn Sie gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Fundstelle: vgl. §6 Abs. 2 EStG
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