Das Ende der Lohnsteuerkarte
Für 2010 werden letztmals Lohnsteuerkarten verschickt – danach erfolgt nur noch eine elektronische Datenübermittlung. Was erwartet Sie danach?
Eine Ära geht zu Ende. Sie wurden nicht unbedingt geliebt, aber gekannt hat sie jeder, der jemals einesteuerpflichtige Beschäftigung aufgenommen hat: Die Lohnsteuerkarten aus Pappe, die nun für das Jahr 2010 letztmals von den Gemeinden versendet werden.
Ab dem Jahr 2011 sollen die benötigten Daten (Freibeträge, Kirchensteuer usw.) den Arbeitgebern vom Finanzamt auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden. Dreh- und Angelpunkt der Zuordnung wird die neue eindeutige und lebenslang gültige ID sein, die jeder Bundesbürger automatisch erhält. Diese ID sollte (sofern der Datentransfer von den Finanzämtern zu den Gemeindeverwaltungen reibungslos klappt) bereits auf der Lohnsteuerkarte 2010 in einem speziell dafür vorgesehenen Feld eingetragen sein. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht der Fall sein, kann die ID auch nachträglich noch notfalls handschriftlich nachgetragen werden.
Die Lohnsteuerkarte 2010 erhält daher eine besondere, bleibende Bedeutung. Sie gilt als „Fallback“, falls einmal Daten auf elektronischem Wege verloren gehen sollten. Daher soll diese Lohnsteuerkarte von den Arbeitgebern bzw. den Arbeitnehmern unbedingt aufbewahrt werden. Auch aus diesem Grund ist es zu empfehlen, die Daten auf der Karte vor der Weitergaben an denArbeitgeber genau zu prüfen und Fehler gegebenenfalls sofort zu reklamieren.
Für Änderungen der Lohnsteuerklasse (wenn z.B. beide Ehegatten auf Lohnsteuerkarte tätig sind) bleiben übrigens vorerst weiterhin die Gemeinden zuständig. Alle anderen Daten wie z.B. Freibeträge werden dann vom Wohnsitzfinanzamt in die„elektronische Lohnsteuerkarte“ eingetragen.
Quelle: u.a.Oberfinanzdirektion Koblenz; Bildquelle: © Klaus Eppele – Fotolia.com
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