Steuererklärung und Kurzarbeit: Steuernachzahlungen sind zu erwarten
Die Kurzarbeit wurde als Wunderwaffe gegen die Wirtschaftskrise allenthalben gelobt. Was jedoch viele der rund 1,4 Millionen Kurzarbeiter nicht wissen ist, dass das Finanzamt sie im nächsten Jahr kräftig zur Kasse bitten wird.
Den Hintergrund bildet wieder einmal das hoch komplizierte deutsche Steuersystem. Ein Beispiel: Herr Müller arbeite in der Fertigung eines Autozulieferers und erhält ein Jahresgehalt von 30.000 Euro. Wegen Auftragsmangels wurde er auf Kurzarbeit zu 50% gesetzt. Der Staat übernimmt nun von der fehlenden Hälfte des Lohns für Alleinstehende 60%, bei Eltern 67%.
Dieser„Staatszuschuss“ selbst ist steuerfrei. Allerdings erhöht er nachträglich die Belastung des verbleibenden von der Firma überwiesenen Lohns. Denn die Personalbuchhaltung des Unternehmens führt die Lohnsteuer korrekt für die 50% Lohn ab, weswegen derArbeitnehmer in eine niedrigere Progressionsstufe rutscht. Nach Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt jedoch weitere steuerlich relevante Einnahmen. Das Kurzarbeitergeld, obwohl selbst nicht zu versteuern, erhöht die Progressionsstufe des von der Firma ausgezahlten Gehaltes. Und prompt flattert der Nachzahlungsbescheid ins Haus.
Für Herrn Müller bedeutet das bei einem Jahresgehalt von rund 30.000 Euro eine zu erwartenden Nachzahlung von etwa 200 Euro. Seine Abteilungsleiterin Frau Meyer,die ebenfalls 50% kurzarbeiten musste und deren Jahresgehalt 60.000Euro beträgt, trifft es härter: Von ihr wird das Finanzamt rund1.300 Euro nachfordern, haben Experten errechnet.
Die Bundesregierung und die Experten der Steuerverwaltung sehen sich vor einem unlösbaren Problem: Ohne tiefe Eingriffe in das Steuersystem insgesamt sei dieser Missstand nicht zu beheben.
Tipp: Um auf die unangenehme „Überraschung“ vorbereitet zu sein, legen Sie bereits jetzt jeden Monat einen bestimmten Betrag zurück. Als Chef oder Vorgesetzter können Sie z.B. ihre Mitarbeiter gezielt darauf hinweisen, damit sich diese darauf vorbereiten können.
Quelle: u.a. wiwo.de, Bildquelle: © Ramona Heim – Fotolia.com
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