Riestern für Grenzgänger
EuGH Urteil: In Deutschland arbeitende Grenz-Pendler haben Anspruch auf Riester-Vorteile.
Angenommen, Sie arbeiten in Deutschland, wohnen aber in Belgien, Polen, oder Dänemark. Ihre Arbeitskollegen schwärmen Ihnen von den Vorteilen der staatlich geförderten Riester-Rente vor. Angesteckt von so viel Begeisterung beantragen auch Sie eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, nur um zu erfahren, dass Sie als jemand, der sein Einkommen im Wohnsitzland zu versteuern hat, auf diese Förderung keinen Anspruch habe.
Die europäischen Rechtshüter fanden das ungerecht: Ab sofort gilt deshalb das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. September, nach dem diese Praxis gegen den Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union verstößt. Ebenso wie Ihre Kollegen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, dürfen auch Sie als „Grenzpendler“ die staatlichen Leistungen der Riester-Rente in Anspruch nehmen.
Gilt das nur für die klassische private Rentenversicherung (die laut Riester-Gesetz in der Ansparphase steuerfrei ist und in der Auszahlungsphase nachversteuert wird)? Wie sieht es aus mit dem „Wohn-Riestern“, wonach Einkommensteuerpflichtige staatliche Förderungen für eine Immobilie in Anspruch nehmen können? Klare Ansage des EuGH: Auch diese Förderung muss grundsätzlich für alle in Deutschland Erwerbstätigen offen stehen, egal in welchem Land sie ihren Wohnsitzhaben.
Was ist nun, wenn ich während der Ansparphase meiner Riesterrente ins Ausland ziehe und dort den Restmeines Lebens verbringe? Bislang galt: In diesem Falle waren bereits gewährleistete Riester-Förderungen zurückzuzahlen. Auch an diese Regelung haben die europäischen Richter den Rotstift angesetzt: Niemand darf an der Wahl seines Wohnsitzes und Arbeitslandes dadurch gehindert werden, dass er womöglich Fördermitteln zurückzahlen müsste.
Quelle: Deutsches Bundesministerium für Finanzen, Bildquelle: © Andrzej Bardyszewski – Fotolia.com
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