Beteiligung statt Lohn? – Arbeitnehmer retten ihr Unternehmen und sparen Steuern
Der Umsatz geht zurück, die Gewinne bröckeln. Die Bank wittert Unheil, wird nervös und stellt die Kreditlinie für die neue Fertigungsanlage plötzlich fällig. Von einem Tag auf den anderen droht die Zahlungsunfähigkeit, der Schritt in die Insolvenz scheint unvermeidbar. Von heute auf morgen sehen sich die 120 Mitarbeiter eines ansonsten gut aufgestellten Autozulieferbetriebes mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes konfrontiert. Und das, obwohl die Produkte bewährt und wettbewerbsfähig sind. Die Angst geht um.
Das muss nicht sein, meint der Bundesfinanzminister und bietet ein Rettungsmodell an, das gerade für Arbeitnehmer wie Inhaber kleiner bis mittlerer Unternehmen interessant sein dürfte: Ein Beteiligungskonzept, das auf einem vorübergehenden vollständigen oder teilweisen Lohnverzicht beruht.
Konkret: Die Arbeitnehmer zahlen ihren Lohn oder einen Teil davon in einen eigens eingerichteten Sonderfonds ein. Dieser beteiligt sich an dem Unternehmen und hält die Zahlungsfähigkeit aufrecht. Der Beitrag des Staates: So lange der Lohn als Beteiligung zur Rettung des Unternehmens gebunden bleibt, müssen die Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben dafür aufwenden. Und sie sind über den Beteiligungsfonds für diese Zeit Mitinhaber ihres Unternehmens. Sobald sich die Auftragslage verbessert hat und das Unternehmen wieder schwarze Zahlen schreibt, können die Beteiligungen schrittweise wieder ausgezahlt werden.
Das Finanzministerium will die Anwendung dieses Modells auf den Sanierungsfall beschränkt sehen und erwägt eine zeitliche Befristung. Kleiner Wermutstropfen: Bei Rückumwandlung der Einlagen in Barlohn wollen Finanzamt und Sozialversicherungsträger ihren Anteil vom Kuchen nachträglich auch noch abbekommen. Aber wen stört das, wenn dadurch der Arbeitsplatz erhalten bleibt und unter dem Strich kein Geld verloren geht?
Bildquelle: Lisa F. Young – Fotolia.com
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