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Steuererklärung – Anlage R / Formular für Einkünfte aus Altervorsorgevertrag

Erhalten Sie steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung, so gibt es vom Finanzministerium ein neues Formular für die Steuererklärung.

Um das Ausfüller der Steuererklärung, insbesondere der Anlage R, zu vereinfachen, gibt es ein neues Formular. Erhalten Sei Einkünfte aus einem Altersvorsorgevertrag (z.B. Riester-Rente) oder betrieblicher Altersversorgung (Betriebsrente, …), dann ist Ihr Anbieter ab 2009 verpflichtet, die Informationen in diesem Formular zukommen zu lassen.

Vorteil: Alle Informationen für die Anlage R der Steuererklärung sind auf zwei Seiten zusammengefasst.

Nachteil: Das Formular ist in „Finanzamt-Deutsch“ gehalten und kommt mit drei Seiten Erklärungen und Abkürzung für die Bedeutung der einzelnen Felder. In dem Formular sind nur die Verweise auf die entsprechenden Paragraphen (z.B. Punkt 1 – § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG) enthalten. (auf diese Weise lässt sich das Einkommensteuergesetz auch auswendig lernen)

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