Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Steuer Änderungen für Familien 2009 – Kindergeld Kinderfreibetrag haushaltsnahe Dienstleistungen

Familien werden ab 2009 besser unterstützt, so z.B. beim Kindergeld, Kinderfreibetrag oder haushaltsnahen Dienstleistungen.Ab dem 1.1.2009 treten Verbesserungen für Familien in Kraft. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der weitreichendsten Änderungen und Verbesserungen.

  • Das Kindergeld steigt auf 164 EUR für 1. + 2. Kind, auf 170 EUR für das dritte und 195 EUR ab dem 4. Kind. Insbesondere Familien mit vielen Kindern profitieren davon.
  • Der Kinderfreibetrag wird auf 3840 EUR angehoben (bisher: 3648 EUR). Der gesamte Freibetrag, der für jedes Kind abgesetzt werden kann, soll auf 6000 EUR steigen.
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkertätigkeiten oder Hilfskräfte können jetzt einheitlich mit 20% der Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gelten dabei folgende Obergrenzen:
    • 4000 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen wie z.B. für Pflege und Betreuung;
    • 510 EUR für geringfügig Beschäftigte;
    • 600 EUR für Handwerkerleistungen im Bereich Renovierung, Erhaltung und Modernisierung.
  • Vereinfachung und Zusammenfassung der steuerlichen Vorschriften wie z.B. für die Kinderbetreuungskosten.
  • Hilfsbedürftige Kindern sollen in jedem Schuljahr (bis zum 10. Schuljahr) 100 EUR  für Schulbedarf erhalten. Damit sollen Kindern von bedürftigen Familien Utensilien wie z.B. der Rucksack, Hefte und Bücher kaufen können.

Weitere Informationen sind unter den angegeben Links erhältlich.

Links

Ihre Meinung

Was halten Sie davon? Werden Ihnen diese Verbesserungen helfen? Diskutieren Sie – wir freuen uns auf Ihre Meinung!

Kommentare

Keine Antworten zu “Steuer Änderungen für Familien 2009 – Kindergeld Kinderfreibetrag haushaltsnahe Dienstleistungen”

  1. Frank Zimmermann sagt:

    Hallo! Was kann ich unter „Hifsbedürftige “ Kinder verstehen welche in den Veränderungen 2009 stehen? Gibt es da wieder Ober,-Untergrenzen, die zu beachten sind.

  2. tkluge sagt:

    Hallo Herr Zimmermann,

    Im Schreiben des Bundes-Finanzministerums ( http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55198/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/057__Entw__Familienleistungsgesetz__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ) steht folgendes:
    Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, sollen bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe
    10 jeweils zum Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro erhalten.

    Vermutlich wird der Nachweis also über das Sozialamt laufen müssen. Details sind allerdings in dem Entwurf noch nicht enthalten. Da das Gesetz zum 1.1.2009 in Kraft treten soll, wird es diesbezüglich bald genaue Informationen geben. Diese werden dann ebenfalls auf den Steuer-News auf meinesteuersoftware.de veröffentlicht. Abonnieren Sie doch einfach die Steuer-News per Email (im linken Menü auf dieser Seite).

    Viele Grüße,
    Tobias Kluge

  3. Annett sagt:

    Mehrere Kinder die jetzt Unterhalt bzw. UHV, Wohngeld und Kindergeld bekommen fallen ja neuerdings aus der BG, wobei ihr „überschüssiger“ Bedarf aber der BG zugerechnet wird.
    Wie verhält es sich mit diesen Kinder?
    Noch eine Frage steht diesen Kindern auch ein Recht auf Übernahme der Klassenfahrten zu? Habe ja auch nicht mehr als den ALGII-Betrag.
    Viele liebe Grüße

  4. tkluge sagt:

    Hallo Annett,

    Vielen Dank für Deine Frage.
    Leider kenne ich mich damit nicht gut aus. Vermutlich wird es das beste sein, direkt mit den zuständigen Behörden zu sprechen. Manchmal gibt es ja einen kleinen Ermessensspielraum bei der Auslegung dieser Gesetze.

    Erfahrungsgemäß vermute ich aber, dass das ganze eher komplizierter als einfacher geworden ist – und leider oft zum Nachteil der Empfänger dieser Unterstützungen.

    Beim Kindergeld habe ich erfahren, dass bei ALGII – Empfängern das erhöhte Kindergeld als zusätzliches Einkommen angerechnet wird und damit nicht bei den betroffenen Familien ankommt. Das ist also (wieder einmal) nur eine Erhöhung für die Familien, die nicht auf Zuschüsse oder ALGII vom Staat angewiesen sind.

    Viele liebe Grüße,
    Tobias Kluge

  5. Arm sagt:

    Ich habe 4 Kinder,bekomme dann ein paar Dollar mehr im Monat.
    Was soll ich mit den paar Kröten??? Es reicht nicht,weder zum Leben noch zum Sterben
    Man wird doch nur verascht hier in Deutschland.

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise