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Länderfinanzverwaltung

Informationen zum Aufbau, Struktur und Gliederung der Länder-Finanzverwaltung.

Die Landesfinanzministerien sind die obersten Behörden in der Länderfinanzverwaltung. Oberfinanzdirektionen und Landesämter sind als Mittelbehörden eingerichtet. Die örtlichen Behörden sind die Finanzämter. Die Finanzministerien leiten die jeweiligen Landesfinanzverwaltungen.

Die Mittelbehörden unterstützen und überwachen die Finanzämter (Dienst- und Fachaufsicht). Zugleich sind die Mittelbehörden das Bindeglied zwischen den jeweiligen Finanzministerien und den Finanzämtern. Nicht alle Bundesländer verfügen über die Einrichtung einer Mittelbehörde.

 

Die Finanzämter sind örtliche Landesbehörden, die grundsätzlich, im Auftrag des Bundes, die Besitz- und Verkehrsteuern verwalten, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen. Die Finanzämter verwalten zudem die Ländersteuern und bestimmte Gemeindesteuern, soweit die Länder die Verwaltung nicht den Gemeinden weitergegeben haben.

Zu den Aufgaben der Finanzämter gehört in diesem Zusammenhang auch die Festsetzung der Einheitswerte für den inländischen Grundbesitz. An diese Einheitswerte knüpft zum Beispiel die Grundsteuer an. Die Finanzämter sind daneben unter anderem zuständig für die Gewährung von Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, für die Umsetzung des Vermögensbildungsgesetzes und für die Gewährung von Zulagen nach dem Investitionszulagengesetz sowie für Altfälle aus dem Berlinförderungsgesetz.

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