Bundesfinanzverwaltung
Oberste Behörde und Oberbehörden
Das Bundesministerium der Finanzen ist in der Bundesfinanzverwaltung die oberste Behörde. Darunter finden sich mehrere Oberbehörden, die gesonderte Aufgaben leisten, für die der Bund zuständig ist (zum Beispiel: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Bundeszentralamt für Steuern).
Mittelbehörde
Die Mittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Zu den örtlichen Behörden gehören die Hauptzollämter (einschließlich der Zollämter) sowie die Zollfahndungsämter.
Durch die Hauptzollämter werden die Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der (den Ländern zufließenden) Biersteuer sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union, verwaltet. Die Hauptzollämter sind auch zuständig für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, die Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs, die Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Bundes, insbesondere wegen Forderungen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Weitere Bereiche
Die Bundesfinanzverwaltung umfasst auch weitere Dienststellen wie zum Beispiel das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT). Zum sonstigen Geschäftsbereich gehören Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die durch das Bundesministerium der Finanzen beaufsichtigt werden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-Fin).
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