Frist für Abgabe der Steuererklärung
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gelten gesetzlich geregelte Fristen, die auf dieser Seite detailiert vorgestellt werden. Grundsätzlich ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln.
Zum Beispiel: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 ist bis zum 31.05.2012 an das für Sie zuständige Finanzamt einzureichen.
Kann die Einkommensteuererklärung nicht bis zu diesem Termin abgegeben werden, ist es möglich einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist mit einer ausreichenden Begründung (z.B. fehlende Belege) schriftlich bei Ihrem Finanzamt einzureichen. In den meisten Fällen wird dann eine viermonatige Fristverlängerung bis zum 30. September gewährt.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt, muss diese erst bis zum 31. Dezember abgegeben werden, hierzu ist kein Antrag auf Fristverlängerung notwendig. Mit einem begründeten schriftlichen Antrag kann diese Frist bis zum 28. Februar des nächsten Jahres ausgeweitet werden. Nur noch in ganz speziellen Ausnahmefällen wird eine weitere Verlängerung der Abgabefrist gewährt.
Für Landwirte und Forstwirte gelten spezielle Abgabefristen, wenn deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, in diesem Fall endet die Abgabefrist mit dem fünften Monat nach Ablauf des für die Land- oder Forstwirtschaft relevanten Wirtschaftsjahrs. Zum Beispiel: Ist der Zeitraum für das Wirtschaftsjahr bei einem Forst- oder Landwirt vom 01.06.2011 bis zum 31.05.2012, dann würde die Abgabefrist am 31.10.2012 enden.
Wenn die Abgabe der Steuererklärung durch einen Steuerberater geschieht, kann auch hier die Frist ohne Stellung eines Antrags ausgeweitet werden.
Wenn das Einkommen komplett oder zu einem Teil durch eine nichtselbständige Tätigkeit erzielt wird, ist eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur noch auf Antrag durchzuführen, in diesem Fall ist ein Antrag auf Veranlagung spätestens bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist zu stellen. Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit.
Bei Versäumen der Frist zur Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fordern.
Die drei wichtigsten Abgabefristen für die Steuererklärung im Überblick:
- Steuererklärung 2011 grundsätzlicher Abgabetermin: 31. Mai 2012
- Mit gewährtem schriftlich begründetem Antrag: 30. September 2012
- Erstellung der Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 31. Dezember 2012
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