Verlängerte Abgabefrist für elektronische Steuererklärung in Baden-Württemberg
Erst kürzlich haben wir darüber berichtet, dass für die Steuererklärung in diesem Jahr auch weiterhin die bisherigen Abgabefristen gelten. Denn die im Steuermodernisierungsgesetz verankerte Fristverlängerung findet in diesem Jahr noch keine Anwendung. Trotzdem hat sich mit Baden-Württemberg nun ein erstes Bundesland dazu entschlossen, den Steuerpflichtigen schon in diesem Jahr eine längere Abgabefrist zu gewähren. Um in den Genuss dieser Fristverlängerung zu kommen, müssen die Steuerpflichtigen aber eine Bedingung erfüllen.
Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung per Elster
Steuerpflichtigen aus Baden-Württemberg, die ihre Steuererklärung eigenhändig, ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins anfertigen, wird eine Verlängerung der Abgabefrist um zwei Monate in Aussicht gestellt. Voraussetzung für die zweimonatige Fristverlängerung ist aber, dass die Steuererklärung auf elektronischen Weg, also per Elster beim Finanzamt eingereicht wird. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die das Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg am 06. März 2017 veröffentlicht hat. Wer seine Steuererklärung per Elster abgibt, muss die Steuererklärung also nicht bis 31. Mai 2017 fertig haben, sondern bekommt Zeit bis zum 31. Juli 2017 eingeräumt.
Mit dieser Maßnahme will man erreichen, dass mehr Steuerpflichtige als bisher ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg beim Finanzamt einreichen. Dazu sagte die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann: „Das ist ein weiterer Anreiz für die elektronische Steuererklärung. Denn wir möchten, dass möglichst viele die Vorteile von ELSTER nutzen.“ In Baden-Württemberg liegt der Anteil der Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg beim Finanzamt einreichen derzeit bei 60 %.
Keine Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige
Für alle Steuerpflichtigen in Baden-Württemberg, die bei der Anfertigung ihrer Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, ändert sich aber nichts. Sie müssen ihre Steuererklärung auch weiterhin spätestens bis zum 31. Dezember 2017 beim Finanzamt eingereicht haben. Bei der Steuerpflichtigen, die sich beraten lassen, liegt der Anteil der elektronischen Steuererklärungen mit 85 % aber ohnehin schon deutlich höher. Es bleibt nun abzuwarten, ob auch noch andere Bundesländer nachziehen werden und die Abgabefrist für Steuererklärung ebenfalls verlängern.
Änderung der Abgabefristen durch das Steuermodernisierungsgesetz ab 2019
Zum 1. Januar 2017 trat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Neben vielen anderen Änderungen sieht das Steuermodernisierungsgesetz auch eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung vor. Ab dem Jahr 2019 bekommen alle Steuerpflichtigen in Deutschland, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben, zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung eingeräumt. Für Steuerpflichtige, die ohne Steuerberater ihre Steuererklärung erstellen, bedeutet das, sie müssen die Steuererklärung 2018 spätestens bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt einreichen. Steuerpflichtige, die sich bei ihrer Steuererklärung beraten lassen, profitieren aber genauso von der Gesetzesänderung und bekommen für ihre Steuererklärung 2018 ebenfalls zwei Monate mehr Zeit eingeräumt.
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Steuererklärung 2017
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