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Vorsicht, die elektronische Steuererklärung ist für viele schon Pflicht!

ELSTER - PFLICHT 2012Im Rahmen des Gesetzes zur Steuervereinfachung werden mehr und mehr Prozesse im Steuerverfahren bei der Datenübermittlung auf elektronischem Wege eingeführt.  Allerdings bringt dies nur gelegentlich, zumindest jetzt zu Beginn der neuen Form der Datenübermittlung, für die Steuerpflichtigen sowie für deren Berater eine wirklich spürbare Erleichterung.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen die Steuerpflichtigen, die „Gewinneinkünfte“ erwirtschaften, ihre Einkommensteuererklärung via Internet auf elektronischem Weg übermitteln.

Auch wenn es bei der ersten Betrachtung so erscheint, dass diese neue Pflicht nur Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf betrifft, sollte man aufpassen, denn wie immer steckt auch hier die Tücke wieder mal im Detail.

Denn schon eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds, wie zum Beispiel bei Immobilien üblich, führt zu Gewinneinkünften und somit auch zur neuen elektronischen Übermittlungspflicht. Dies dürfte insbesondere für betagtere, weniger technikversierte Steuerpflichtige eine unnötige Belastung sein. Zudem wird einigen Steuerpflichtigen nicht unbedingt der Unterschied zu einer gewöhnlichen Kapitalanlage sofort bewusst werden.

Vom deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) wurde aus diesem Grund gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Ausnahme für die Steuerpflichtigen, welche lediglich aufgrund einer Fondsbeteiligung zu einer elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind, angeregt. Das Ministerium führt allerdings dazu an das der Gesetzgeber nicht danach unterscheidet, ob die Gewinneinkünfte im Einzelfall überwiegen, daher wird es auch keine Befreiung von der Pflicht geben.

QUELLE: DStV, Pressemitteilung 10/12 vom 19.4.2012

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