Wichtig: keine Zahlungshinweise mehr zur Entrichtung der KFZ Steuer
Nachdem die Finanzämter ab diesem Jahr keine Zahlungshinweise mehr für die Steuervorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verschicken wurde auch der Versand von Zahlungshinweisen für die Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer eingestellt. Fahrzeughalter sollten daher unbedingt selbst die pünktliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer im Auge behalten.
Um den Folgen einer verspäteten Zahlung zu entgehen, Vorsicht die Finanzämter setzen mittlerweile auch Parkkrallen zur Zahlungsmotivierung ein, empfiehlt sich die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Den dafür notwendigen Vordruck können Sie auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen oder in den niedersächsischen Finanzämtern erhalten.
Von der Einstellung des Versands der Zahlungshinweise sind in der Regel nur die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die vor 2004 zugelassen worden betroffen, da in Niedersachsen seit 2004 die Fahrzeugzulassung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig ist.
Begründet wird die Aussetzung der Zahlungshinweise mit Kosten die durch Änderungen im postalischen Verfahren entstehen, bedingt dadurch sei eine Fortführung dieses Services nicht weiter möglich. Zudem endet die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Länder im Kalenderjahr 2014 für diese zum 1. Juli 2009 an den Bund übergegangene Steuer.
Download Vordruck zur Erteilung der Einzugsermächtigung (Ausfüllbare PDF Datei)
QUELLE: OFD Niedersachsen, Pressemitteilung v. 8.3.2012
Steuererklärung 2017
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