Steuervorauszahlungen werden ab sofort ohne Zahlungshinweise der Finanzämter fällig
Ab diesem Jahr werden von den Finanzämtern keine Zahlungshinweise mehr für die Steuervorauszahlungen verschickt. Firmen und Bürger müssen am 10. März 2012 selbst an die Fälligkeit ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer denken. Bisher bekamen Bürger und Firmen vor der Fälligkeit Ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer immer einen Zahlungshinweis von ihrem Finanzamt. Diese Hinweise werden ab sofort nicht mehr verschickt. Der Grund dafür ist die Einsparung von Kosten, alleine das Land Rheinland-Pfalz will so jährlich rund 220.000,- Euro an Porto- und Papierkosten einsparen.
Damit die betroffenen Bürger und Firmen auch in Zukunft die Steuern pünktlich bezahlen und somit keine Säumniszuschläge riskieren, schlägt die Finanzverwaltung, die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren vor. Somit können sich die Betroffenen Bürger und Firmen das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch zusätzliche Buchungsgebühren einsparen. Das Lastschrifteinzugsverfahren soll jederzeit zu widerrufen und völlig risikofrei sein.
Einen entsprechenden Vordruck für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie unter www.fin-rlp.de/vordrucke runterladen, Sie bekommen den Vordruck auch bei Ihrem Finanzamt vor Ort.
QUELLE: OFD Pressemitteilung 29022012
Steuererklärung 2017
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