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Vorsicht Viren: verseuchte E-Mails zum Thema ELSTER oder Steuerverwaltung im Umlauf!

Viren Mail vom Finanzamt?Das bayerische Landesamt für Steuern warnt vor bösartigen Viren, die als Post vom Finanzamt oder der Steuerverwaltung getarnt sind, wer den Anhang dieser Mail öffnet, läuft Gefahr sich den Computer mit Computerviren oder sogar einem Trojaner zu verseuchen. Daher wird dringend empfohlen, die Nachricht, in, sofern es sich um eine Betrugsmail handelt, sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen!

So identifizieren Sie die Spam-E-Mails:

Deutliches Kennzeichen ist die Absenderadresse. Es werden nicht gefälschte Domänenangaben wie „…@elster.de“ oder „…@finanzamt-xyz.de“ verwendet, sondern beliebige Privat- oder Firmenadressen.
Der Betreff kann unterschiedlich lauten, hat aber stets einen Bezug zu ELSTER bzw. zur Steuerverwaltung.
Beispiele: „ELSTER Steuerverwaltung“ oder „2011/12 ELSTER Finanzamt 2012“.
Im Text der Nachricht wird der Empfänger aufgefordert die anhängende Datei zu öffnen, angeblich ein verschlüsselter Steuerbescheid.
Der Text der Nachricht lautet etwa wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid) zur Abholung bereitgestellt.
==========Ihre Datei finden Sie als PDF-Datei im Anhang dieser E-Mail. =======
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de
HINWEIS:
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklärung die Mailbenachrichtigung auf diese E-Mailadresse gewünscht haben.
Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.

Generell ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung Ihnen nur Benachrichtigungen aber niemals die eigentlichen Daten in Form eines Anhangs an einer E-Mail senden wird.

QUELLE: finanzamt.bayern.de

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