2012 – Das fängt ja gut an, Parkkrallen gegen Steuersünder
Bereits 100 Mal motivierten die zwölf Thüringer Finanzämter im Jahr 2011 die Fahrzeughalter, die beispielsweise ihre Kfz-Steuern nicht entrichtet hatten, dazu ihre Steuerschuld zu begleichen in dem Sie eine Parkkralle an den Fahrzeugen montieren ließen und die Fahrzeuge somit fahruntüchtigt machten. Die grellgelben Parkkrallen sorgten dafür, dass die Steuerschuld meist innerhalb weniger Tage beglichen wurde. Insgesamt konnten durch den Einsatz der Kralle 147.000 Euro Steuerschulden eingezogen werden.
„Die Parkkralle erweist sich als wirksames Instrument, um Steuerschulden beizutreiben“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß. In 140 Fällen wurden die Schulden bereits beglichen, nachdem die Vollziehungsbeamten die Parkkralle nur angedroht hatten. Somit konnten 50.000 Euro Außenstände eingetrieben werden.
Auch in den vergangenen Jahren kam die Parkkralle bereits zum Einsatz. Im Jahr 2010 machten die Finanzämter 164 Mal davon Gebrauch. Im Jahr 2009 schon 128 mal.
Die Parkkralle wird um den Vorderreifen gelegt, ähnlich wie Schneeketten. Das Fahrzeug kann mit angelegter Parkkralle nicht mehr fahren, da die Räder blockiert werden. Die Parkkralle ist zudem durch ihre grelle Farbe gut sichtbar, sodass ein versehentliches Inbetriebnehmen des Fahrzeuges verhindert wird.
QUELLE: FinMin Thüringen, Medieninformation 86/2011 v. 28.12.2011
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