Steuerfreie Zigaretten für Familienangehörige? (BFH)
Gegeben ist ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch dann, wenn eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat der EU Zigaretten erwirbt, diese nach Deutschland mitbringt und dann an Familienangehörige verschenkt. Zigaretten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bereits versteuert wurden, sind von der deutschen Tabaksteuer befreit, wenn Sie von Privatpersonen in diesem Mitgliedstaat für ihren Eigenbedarf erworben wurden und diese selbst in das Deutsche Steuergebiet gebracht worden sind. Diese Regelung gilt als eine Errungenschaft für den am 1. Januar 1993 mit dem Wegfall der Grenzkontrollen möglich gemachten europäischen Binnenmarkt.
Durch diese Regelung ist es möglich, dass Privatpersonen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie z.B. Zigaretten, Spirituosen oder Schaumweine, in einem anderen Mitgliedstaat einkauft, haben, diese Waren steuerfrei in Deutschland verbrauchen können. Die Steuerfreiheit im Bestimmungsland setzt nach den unionsrechtlichen Vorgaben der Verbrauchsteuersystemrichtlinie lediglich voraus, dass die Waren für den Eigenbedarf erworben und selbst befördert wurden.
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall waren die Großeltern und der Vater der Klägerin sowie die Klägerin selbst nach Polen gefahren, wo jedes Familienmitglied eine Stange Zigaretten einkaufte. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland schenkten die Großeltern und der Vater ihre Zigaretten der Klägerin. Auf der Heimreise geriet diese in eine mobile Zollkontrolle. Mit der Begründung, die Zigaretten seien in Polen nicht für den Eigenbedarf erworben worden und folglich in Deutschland zu versteuern, stellte der Zoll einen Großteil der Zigaretten sicher.
Der BFH hat sich der Verwaltungsauffassung jedoch nicht angeschlossen. Er urteilte, dass auch derjenige seinen Eigenbedarf deckt, der aus eigenem Entschluss Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft. Das Steuerprivileg steht demnach nicht nur Rauchern zu, die sich für den eigenen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken. In den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarkts kommen auch beschenkte Angehörige. Auch wenn die verbrauchsteuerpflichtigen Waren für Familienmitglieder bestimmt sind, ändert dieser Umstand nichts am persönlichen Charakter des Erwerbs. Wird der Transport nicht selbst durchgeführt, sondern ein Transportunternehmen mit der Beförderung beauftragt, entfällt allerdings die Steuerfreiheit. Denn in diesen Fällen fehlt es an der Voraussetzung des Selbstverbringens.
BFH, Beschluss v. 8.9.2011, VII R 59/10
Quelle: haufe.de / Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 94 vom 30. November 2011
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise