Verstößt das Steuerabkommen mit der Schweiz gegen die Steuergerechtigkeit?
Max Rau der Chef der Kölner Steuerfahndung hält dieses geplante Abkommen für „Einen unsäglichen und unhaltbaren Zustand“. Das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht vor, dass zuvor unversteuertes deutsches Vermögen auf Schweizer Konten mit einem Steuersatz von 19 bis 34 Prozent pauschal nachbesteuert, wird abhängig von der Höhe des angelegten Betrags und der Dauer der Anlage. Geplant ist das der Finanzpakt bis Weihnachten im Bundestag auf der Agenda stehen, und spätestens bis Sommer 2012 den Bundesrat passieren wird. Doch dieses Ziel wird nun nur noch schwer erreichbar sein da neben dem NRW- Finanzminister Norbert Walter-Borjans auch andere Länderfinanzminister gegen das Steuerabkommen sind.
„Der Ehrliche ist der Dumme, wenn dieses Abkommen wie geplant zustande kommt“, erläuterte Norbert Walter-Borjans am Montag im Düsseldorfer Finanzamt.
Zudem machte er eine Beispielrechnung auf: Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der im Jahr 2002 nicht versteuerte Einnahmen in Höhe von 1,2 Millionen Euro bei einer Schweizer Bank angelegt hat, würde am 31.12.2012 bei einer Rendite von 2,2 Prozent einen Kapitalstand von rund 1,5 Millionen Euro erreicht haben. In Deutschland, so der Finanzminister des Landes NRW, müsste dieser Beispielanleger rund 50 Prozent des Kapitals versteuern, dies entspräche immerhin satten 725.000,- Euro.
Gemäß dem geplanten Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland käme der Steuerpflichtige selbst als bekennender Steuerhinterzieher mit einer Versteuerung von nur 19 Prozent weg.
Nach den Regelungen des Abkommens, äußerte der NRW-Minister, würde die Zahlung eines solchen Pauschalbetrags zum Erlöschen aller steuerlichen Ansprüche führen. Der Betrag läge bei rund 280.000,- Euro. In einem derartigen „Wohlfühlambiente“, so Walter-Borjans, würden sowohl der Kapitalanleger als auch seine Helfer der Bundesrepublik eine lange Nase drehen.
Das Abkommen verwische zudem quasi alle Spuren in die Schweiz und würde weiterhin dazu führen, dass Steuersünder im Schutze der Anonymität gar nicht mehr verfolgt werden könnten. Walter-Borjans sagte er könne es nicht mehr hören, wenn die Schweiz sage, das Bankgeheimnis lasse sich nicht abschaffen. „Die Schweiz hatte vor ein paar Jahrzehnten auch noch kein Frauenwahlrecht und hat das geändert. Sie kann auch im Sinne der Steuergerechtigkeit das Recht ändern.“
QUELLE: focus.de
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