Aus mit Elena: Bundesregierung will den umstrittenen elektronischen Gehaltsnachweis abschaffen
Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales darauf verständigt „Elena“ schnellstmöglich wieder einzustellen. Das umstrittene Verfahren für die Bereitstellung eines elektronischen Gehaltsnachweises verfügt bisher noch nicht über die notwendige Anzahl von qualifizierten elektronischen Signaturen. Diese elektronische Signatur ist aber für den Datenschutz zwingend erforderlich. Somit ist ein nicht nur datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes, das die Papierflut in den Finanzämtern eindämmen sollte, gescheitert.
Eingesetzt werden sollte der elektronische Entgeltnachweis bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Elterngeld sowie Wohngeld. Elena sollte so die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und damit Abläufe erleichtern.
Im Januar ging Elena in die erste Phase. Die Arbeitgeber müssen seit dem mit den monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten zahlreiche Eckdaten, wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der deutschen Rentenversicherung weitergeben.
Auf diese enorme Datensammlung wurden jedoch relativ schnell die Datenschützer aufmerksam. Das Bundesverfassungsgericht wurde mehrfach angerufen, lehnte einen Eilantrag gegen Elena aber ab. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte Elena im Januar grundsätzlich infrage. Der ehemalige Innenminister Gerhart Baum, hält das Verfahren sogar für verfassungswidrig. Nun will die Bundesregierung dafür sorgen, dass bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Zweifel gab es im Wirtschaftsministerium an der Praxistauglichkeit von Elena. Zudem befürchtet man hier, dass vor allem mittelständische Unternehmen unverhältnismäßig hoch belastet werden könnten. Auch die Kommunen warnten bereits vor Mehrkosten von bis zu 250 Millionen Euro. Widerstand regte sich zudem im Arbeitsministerium und der CDU/CSU. Ein Antrag der Grünen auf ein Moratorium wurde vom Bundestag allerdings abgelehnt. Letztlich sah nur noch die IT-Branche positive Aspekte für Elena.
Nun müssen die Arbeitgeber wieder von den bereits bestehenden elektronischen Meldepflichten befreit werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werde das Wirtschaftsministerium in Kürze vorlegen, teilten die Ministerien mit. Umsonst sollen die Investitionen aber trotz allem nicht gewesen sein: Das Arbeitsministerium soll ein Konzept bereitstellen, das eine Nutzung der bereits bestehenden Elena-Infrastruktur für „ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung“ ermöglicht. (vbr)
QUELLE: Heise