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Darf sich das Finanzgericht in Ihre Urlaubsplanung einmischen?

Kann eine urlaubsbedingte Abwesenheit eine Terminänderung rechtfertigen? Manchmal schon, sagt der BFH. Aber Sie müssen schon genau darlegen, wo Sie sich aufhalten. Ein Rechtsanwalt, der sich in einem Verfahren vor dem Finanzgericht selbst vertrat, sollte am 29.6.2010 zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen. Allerdings wäre er Aufgrund einer bereits geplanten Reise, die auch nicht mehr aufschiebbar sei, zu diesem Termin nicht verfügbar, somit beantragte der Rechtsanwalt die Verschiebung des Termins.

Das Gericht vertrat jedoch der Auffassung, der Rechtsanwalt habe keinen erheblichen Grund zur Terminänderung i.S. von § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 115 der Finanzgerichtsordnung dargelegt. Zwar kann ein geplanter Urlaub ein erheblicher Grund für eine Terminverlegung sein. Er muss aber in seiner Planung so ausgestaltet sein, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit nicht zumutbar ist. Ein erheblicher Grund ist deshalb nur dann ausreichend dargelegt, wenn das Urlaubsziel so präzise genannt wird, dass das Gericht beurteilen kann, ob eine Wahrnehmung des Termins wegen des Urlaubs unzumutbar ist. Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (zB Urteil vom 20.11.2010, Az. V B 105/09).

Hier hatte der Rechtsanwalt jedoch nur ganz pauschal angegeben, im Urlaub zu sein. Angaben über Urlaubsbeginn, -ende und -ort machte er selbst dann nicht, als das Gericht ihn darüber informierte, dass es den Termin nicht verschieben würde. Das Gericht führte die mündliche Verhandlung also durch – ohne den Anwalt. Dieser fehlte damit unentschuldigt, was ihn im Prozess natürlich auch nicht weiterbrachte… (BFH, Beschluss vom 23.2.2011, Az. V B 85/10)

Wichtig für Sie: Werden Sie zu einer mündlichen Verhandlung geladen, und sind am fraglichen Termin im Urlaub, dann sagen Sie dem Gericht so genau wie möglich, wann Sie sich wo aufhalten werden. Vor allem bei einem schon lange gebuchten Urlaub im Ausland sollte einer Verschiebung des Termins so nichts mehr im Weg stehen!

QUELLE: www.steuertipps.de