VL und Arbeitnehmer-Sparzulage
Sollten Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen jährlich unter 20.000,- Euro (Grenze ab 2009) bleiben, ist es möglich das Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80,- Euro im Jahr erhalten. Allerdings nur dann wenn Sie 400,- Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen.
Als Arbeitnehmer können Sie diese Mittel vom Lohn abzweigen und Ihr Arbeitgeber kann diese laut Tarifvertrag oder Vereinbarung zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen. Die Förderung hat sich ab 2009 verbessert, wenn die Beiträge in betriebliche Beteiligungen wie Aktien, Aktienfonds, Genuss-Scheine, oder GmbH-Anteile angelegt werden. Der Satz für VL wurde von 18 % auf 20 % angehoben, die Einkommensgrenze für die Förderung stieg von 17.900,- Euro auf 20.000,- Euro.
Dieser Förderkomponente stehen aber drei in diesem Zusammenhang wenig beachtete Aspekte gegenüber:
- Egal ob der Arbeitgeber die VL zahlt oder der Beschäftigte sie von seinem Lohn abzweigt: Nur der Nettobetrag steht zur Verfügung, weil der Zuschuss des Betriebs steuerpflichtig ist und der Arbeitnehmer seinen eigenen Sparanteil aus dem bereits lohnversteuerten Gehalt zahlen muss.
- Die späteren Erträge aus den angelegten Geldern unterliegen der Abgeltungssteuer.
- VL kann der Arbeitnehmer unabhängig von der Höhe seines Gehalts beziehen. Die Einkommensgrenze ist lediglich für die Zulagen vom Staat relevant.
VL-Sparen ist einfach, kann aber nur eine lukrative Zusatzkomponente zur Altersvorsorge bedeuten. Der Arbeitnehmer schließt einen Sparvertrag über eine der begünstigten Anlageformen ab. Der Arbeitgeber überweist dann sechs oder sieben Jahre lang die Beiträge. Hierüber erhält der Sparer zum Jahresende eine Bescheinigung. Über diese Anlage VL kann er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Dieser Zuschuss ist steuerfrei, allerdings an Einkommensgrenzen gebunden. Dabei ist ab 2009 zwischen Wertpapiersparverträgen und einer Bausparpolice zu unterscheiden.
Vertragsart | Wertpapiere | Bausparen |
maximal begünstigte Sparrate | 400 € | 470 € |
Zulagensatz | 20 % | 9 % |
maximale Zulage im Jahr | 80 € | 42,30 € |
Einkommensgrenze (Alleinstehende/Verheiratete) | 20.000 €/40.000 € | 17.900 €/35.800 € |
Beide Zulagen gibt es nebeneinander, wenn zwei unterschiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen werden. Damit ist eine maximale Sparrate von 870 € im Jahr mit einer jährlichen Förderleistung von 122,30 € begünstigt.
Tipp: Auch wenn die Einkommensgrenzen optisch gering erscheinen, überschreiten sie weniger Arbeitnehmer als angenommen. Denn maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresbruttogehalt werden daher Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Verluste aus anderen Einkunftsarten abgezogen.
Fundstelle: § 14 des 5. VermBG
QUELLE: www.konz-steuertipps.de