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Was bringt uns das Steuervereinfachungsgesetz?

Das Steuervereinfachungsgesetz wurde unlängst vom Bundestag verabschiedet, es wird erwartet das der Bundesrat im Juli zustimmen wird. Durch das Gesetz entstehen unter anderem Änderungen beim Kindergeld, beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie beim Kinderfreibetrag. Auch die Berechnung der Entfernungspauschale und der Abgaberhythmus der Steuererklärung werden sich ändern. Es stellt sich die Frage wem das Steuervereinfachungsgesetz nützt, wird durch die avisierte Vereinfachung die kommende Steuererklärung, sowohl für die Finanzämter wie auch für den Steuerpflichtigen, einfacher zu handhaben sein?

Es ist geplant, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits für das Jahr 2011 von 920 auf 1.000 Euro steigen soll. Die geringere Lohnsteuer werden von den Arbeitgebern im Dezember an ihre Beschäftigten mit der Gehaltsabrechnung weitergereicht. Durch den höheren Pauschbetrag, so rechnet die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 9.6.2011 vor, entfällt für rund 22 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Sammeln von Belegen.

Wer allerdings Werbungskosten jenseits der 1.000 Euro Grenze hat, für den bleibt alles finanziell wie auch bürokratisch beim alten. Für alle die bisher schon vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag profitierten (bedingt durch keine oder nur geringe Werbungskosten), gibt es die Möglichkeit das zu versteuernde Einkommen um weitere 80 Euro zu senken. Dies macht dann bei einem verheirateten Steuerzahler, der ein zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro hat, eine jährliche Steuerersparnis von gerade einmal 21,10 Euro (inklusive Soli). Dies ergibt dann monatlich an die 1,76 Euro.

Eine bürokratische Entlastung erfahren nur all jene, deren Werbungskosten zwischen 921 Euro und 1000 Euro liegen (sollten Sie dies schon vor dem Anfertigen der Steuererklärung wissen). Denn in dem Fall müssten ja dann keine Belege mehr vorgelegt werden.

In der Vergangenheit, genauer gesagt bis zum Jahr 2003 betrug der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.044 Euro, aber das nur am Rande.

Für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab der Steuererklärung für das Jahr 2012 spielt es keine Rolle mehr, ob diese aus beruflichen oder privaten Gründen anfielen. Die Absetzbarkeit wird damit vereinfacht, eine Seite der „Anlage Kind“ fällt durch die Neuregelung weg. Bei volljährigen Kindern bis zum Alter von 25 Jahren entfällt ab 2012 die aufwändige Einkommensüberprüfung – egal wie hoch das Einkommen ist, für ein Kind in der Ausbildung gibt es auf jeden Fall Kindergeld und Kinderfreibeträge.

Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten ab 2012 nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.

Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre

Ab 2012 können Sie wählen, ob Sie ihre Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben wollen. Im Klartext heißt dieser Vorschlag wohl: Sie machen zwar weiterhin für jedes Jahr eine Steuererklärung – mit Belege sammeln, Formulare ausfüllen und allem, was dazugehört – geben aber nur alle zwei Jahre einen dann etwas dickeren Umschlag beim Finanzamt ab.

Wer hat was davon? Keiner – Denn die Finanzämter bekommen genauso viele Steuererklärungen wie vorher. Und die Steuerzahler warten länger auf eine eventuelle Steuerrückzahlung für das erste Jahr. Oder geben halt doch jedes Jahr ab.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Bund und Länder arbeiten außerdem an der Einführung einer elektronischen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung, teilt die Bundesregierung in der eingangs erwähnten Pressemitteilung mit. Die soll so aussehen: Die Finanzverwaltung trägt alle ihr vorliegenden jahresaktuellen Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung ein. Diese ist dann zu überprüfen, eventuell zu korrigieren oder zu ergänzen und an das Finanzamt zurückzusenden.

Spart das wirklich Arbeit?

Sie konzentrieren sich jetzt nicht mehr (nur) bei den Feldern, die Sie selbst ausfüllen, sondern müssen auch noch überprüfen, ob das Finanzamt beim „Vor-Ausfüllen“ Fehler gemacht hat. Das bedeutet jedenfalls nicht weniger Arbeit.

QUELLE: www.steuertipps.de