Umsatzsteuerkarussell von der Zollfahndung gestoppt.
Das Ergebnis internationaler Ermittlungen wegen banden- und gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung ist 63,5 Jahre Haft, sieben verurteilte Täter, mehr als 1.800 Einzeltaten und ein Steuerschaden von über 150 Millionen Euro. Unter anderem ermittelte das Zollfahndungsamt Stuttgart. Beamte des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn fanden Ende 2004 herraus, dass immer wieder dieselbe Ladung Mobiltelefone aus Großbritannien in die Schweiz ausgeführt und von dort kurze Zeit später wieder nach Deutschland eingeführt wurden. Die Vermutung der Zöllner lag nah das hier illegale Praktiken stattfanden und so informierten Sie die Zollfahndung in Radolfzell. Diese führte die Ermittlungen im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim gemeinsam mit Steuerfahndern aus Konstanz und britischen Zollfahndern durch. Es wurde ein umfangreichen Einfuhrumsatzsteuerschwindel aufgedeckt.
Eine siebenköpfige Bande mit Sitz in England führte Handys im Gesamtwert von fast einer Milliarde Euro, in der Zeit von Oktober 2004 bis Februar 2006, aus der Schweiz nach Deutschland ein. Da die Handys unmittelbar in andere EU-Staaten weiter geliefert werden sollten, wurde keine deutsche Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Mobiltelefone wurden tatsächlich nach Großbritannien gebracht. Dort fand zur Verschleierung der beteiligten Firmen und Personen einige Male ein Weiterverkauf statt, bevor die Mobiltelefone dann schlussendlich wieder in die Schweiz ausgeführt wurden. Dem in Großbritannien ansässige Exporteur wurde so die britische Umsatzsteuer in Höhe von 17,5 Prozent des Warenwertes erstattet. Die für die Einfuhr der Handys in England fällige Steuer wurde jedoch nie gezahlt -bei dem vorgeschobenen ersten Empfänger der Ware handelte es sich um einen sogenannten „Missing Trader“: Vor Abführung der Umsatzsteuer wurde die Empfängerfirma geschlossen und der Inhaber verschwand spurlos. In Deutschland konnten die Fahnder der Gruppierung insgesamt 1.836 Einzeltaten nachweisen. Die durch die vorschriftswidrige Lieferung hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer beträgt 156 Millionen Euro.
In zwei Geschworenenprozessen sind im britischen Birmingham jetzt sieben Täter zu Haftstrafen zwischen 4 und 15 Jahren verurteilt worden. Die Aussagen und Erkenntnisse zweier Radolfzeller Zollfahnder halfen maßgeblich bei der Urteilsfindung des Gerichts. Die Ermittlungen gegen einen belgischen Geschäftsmann, der die Handys in der Schweiz immer wieder an- und verkaufte, sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
BMF – Bundeszollverwaltung/Zollfahndungsamt Stuttgart, Pressemitteilung v. 6. Juni 2011
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