Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags.
Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 TOP 8 der Sitzung AO I/2011 vom 28. Februar bis 2. März 2011.
Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5. April 2011 (BStBl I S. …) hat innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009 – 2 BvR 758/07 – eingeräumten Übergangsfrist die Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit derjenigen Normen beseitigt, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführt und seit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 nicht geändert worden sind.
Die gleich lautenden Erlasse vom 22. Juni 2009 (BStBl I S. 669) zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Wegen der Frage, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist, kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.
QUELLE: BMF 2011/0306096
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