Neuregelung bei der Wohnmobilbesteuerung bestätigt.
Mit dem Beginn der freundlichen und warmen Jahreszeit werden sicherlich auch wieder viele Wohnmobile aus den Garagen gefahren um sie fit für den Urlaub zu machen, ein interessantes Thema für Wohnmobilbesitzer ist die Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen, aktuelle Informationen bietet hierzu das Finanzministerium des Landes NRW.
Im März hat sich das letzte Verfahren vor dem BFH gegen die Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung durch Zurücknahme der Revision durch den Kläger erledigt.
In gleicher Sache hatte der BFH zuvor mit dem Urteil v. 24.2.2010 (II R 44/09) entschieden, dass die Neuregelung des Kraftfahrtsteuergesetzes für die Wohnmobilbesteuerung vom 21.12.2006 nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstößt, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung hat. Diese Regelung galt rückwirkend zum 1.1.2006. Ohne diese Vorschrift wäre die Steuer höher ausgefallen, weil Wohnmobile dann als Pkw besteuert worden wären.
Gegen dieses Urteil wurde ohne Erfolg Beschwerde beim BVerfG eingelegt (1 BvR 1993/10). Mit Beschluss vom 30.4.2010 wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Steuerpflichtigen können sich demnach nicht auf eine alte Regelung berufen, wonach Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t als Lkw zu behandeln waren. Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand dieser Rechtslage lag nach Auffassung des BFH nicht vor.
Es bestehen somit keine Gründe mehr, die Einspruchsverfahren weiterhin ruhen zu lassen. Die Steuerpflichtigen haben nun in Anbetracht der BFH-Entscheidung die Möglichkeit ihre ruhenden Einsprüche zurückzunehmen. Andernfalls werden die Finanzämter unter Berücksichtigung der geltenden durch den BFH bestätigten Rechtslage schriftlich über die Einsprüche entscheiden.
QUELLE: FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung
Steuererklärung 2017
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