Mehr Netto vom Brutto mit Faktor IV – Neue Lohnsteuer-Klasse für Steuererklärung 2010
Die neue Lohnsteuerformel Faktor 4 ermöglicht ab 2010 günstigere Steuerverteilung für Doppelverdiener. Damit erhalten Sie möglicherweise bereits mehr Geld im laufenden Jahr ausgezahlt.
Das klassische Beispiel: Er ist angestellt, erwirtschaftet durch seine Arbeit das Familieneinkommen, sie gibt nach der Heirat ihre Arbeit zugunsten von Familie, Kindern und Haushalt auf. Auch heute noch trifft dieses Muster auf eine überwiegende Zahl von Ehepaaren in Deutschland zu. Doch was ist, wenn Lohnkürzungen oder das zu stemmende Eigenheim auch den Verdienst der Ehefrau wieder notwendig machen oder diese aufgrund des höheren Alters der Kinder wieder in ihren Beruf einsteigen will?
Die Ernüchterung ist groß: Bleibt der Mann bei Steuerklasse III, bekommt sie automatisch die Steuerklasse V. Was dann vom Lohn übrigbleibt, ist so wenig, dass die Motivation, wieder erwerbstätig zu werden, rapide sinkt. Und bei der ebenfalls möglichen Besteuerung nach den Lohnsteuer-Klassen IV/IV sinkt auch das Netto des Ehemannes deutlich. Genau das hat nun auch der Gesetzgeber erkannt, der in dem großen Gefälle zwischen den Klassen V und III ein erhebliche Hemmschwelle zur Aufnahme einer Berufstätigkeit sieht.
Ein Beispiel: Herr Müller, verdient im Jahr 30.000 Euro, seine Frau 10.000 Euro. Für diese rund 900 Euro Monatslohn würden Frau Müller bei Steuerklasse V monatlich 140 Euro Lohnsteuern abgezogen. Bei Steuerklasse IV würden von beiden zunächst 4.800 Euro Lohnsteuern einbehalten. Erst mit Einreichen der Lohnsteuererklärung legt dann das Finanzamt die Splittingtabelle für Ehegatten an und errechnet die tatsächliche Steuerlast, die rund 4.000 Euro für die Müllers beträgt.
Diese Tatsache nimmt nun die neue Steuerformel vorweg: Das Finanzamt errechnet aus der gewählten Steuerklasse IV und der errechneten Steuer laut Splittingtabelle einen Faktor.
Im Beispiel errechnet sich dieser so: 4.800 Euro geteilt durch 4.000 Euro, ergibt den Faktor 0,833. Dieser wird nun in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Entsprechend weniger Lohnsteuer wird den Müllers vom Arbeitgeber abgezogen, es bleibt monatlich mehr vom Gehalt übrig, auch wenn unter dem Strich (unter Hinzurechnung des Lohnsteuerjahresausgleichs) gesamte verfügbare Betrag für die Müllers unverändert ist.
Das neue Faktorverfahren wird erstmals für das Steuerjahr 2010 angewendet. Der jeweilige Faktor muss bis spätesten 30. November für das Folgejahr beim Finanzamt beantragt werden. Eine Änderung des Faktors ist nur einmal im Jahr zulässig.
Quelle: u.a. BMF
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