Steuererklärung 2010 – Neue Grundfreibeträge und Absetzbarkeiten
Mehr netto vom Brutto – Neue Grundfreibeträge und Absetzbarkeiten ab 2010
Im Zuges des Konjunkturpakets 2, das von der Bundesregierung zur Überwindung der Wirtschaftskrise auf den Weg gebracht wurde, sind die Freibeträge für die Lohn- und Einkommensteuer ab 2009 in zwei Schritten erhöht und die Absetzungsmöglichkeiten bestimmter Leistungen der Steuerpflichtigen erweitert worden.
So gelten ab Januar 2010 neue Grundfreibeträge: Für Alleinstehende wird dieser angehoben auf 8.004 Euro (2009: 7.843 Euro), für Verheiratete auf 16.009 Euro(2009: 15.669 Euro). Die gleichen neuen Grenzen gelten auch für Rentner, bei denen die Steuerpflicht ab 2010 ebenfalls bei 8.004 Eurobzw. 16.009 Euro für Verheiratete beginnt. Eltern, deren Kinder älter als 18 Jahre sind und die ab 2010 mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, bekommen für diese weder Kindergeld noch Kinderfreibeträge. 2009 gilt hier noch die Grenze von 7.680 Euro.
Auch für Unterhaltspflichtige gegenüber geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartnern ändert sich etwas. Bis 2009 gilt: Bis zu 13.805 Euro an Unterhaltsleistungen sind steuerlich absetzbar. Neu ab 2010 ist, dass auch eventuell darüber hinaus gehende Zahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Partner absetzbar sind. Derjenige, der diese Versicherungsbeiträge erhält, muss diese zwar versteuern, kann sie dann aber seinerseits wieder im Zuge der Absetzbarkeit der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen. Und wer Unterhalt für bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten aufbringen muss, kann diese ab 2010 bis zu einer Höhe von 8.004 Euro anrechnen lassen (2009: 7.680 Euro). Auch hier können darüber hinaus gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in gleicher Weise wie bei geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepaaren berücksichtigt werden.
Quelle: Finanztest 09/2009
Steuererklärung 2017
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