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Krankenversicherung Pflegeversicherung – steuerlich absetzbar in der Steuererklärung 2009

Das neue Bürgerentlastungsgesetz bietet Steuervorteile bei Sozialabgaben für die Steuererklärung 2009/2010.

Steuern sparen mit der KrankenversicherungAb dem Jahr 2010 können sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte die Kosten für ihre Kranken- und Pflegeversicherung steuermindernd geltend machen. Verabschiedet wurde das zugrunde liegende Bürgerentlastungsgesetz im Zuge der Gesundheitsreform, die eine Erhöhung der Beitragssätze zur Folge hatte. Im Gegenzug wurde die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eingeführt.

Beispielrechnung für Steuerliche Sparmöglichkeiten bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Wie sieht nun die reale Steuerentlastung praktisch aus? Angenommen, einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer (z.B. bei AOK, Barmer, BKK, IKK, Techniker Krankenkasse oder DAK) wurden im Jahr 3.000,00 Euro für die Krankenversicherung und 450,00 Euro für die Pflegeversicherung vom Gehalt abgezogen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung können in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden, für die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es etwas komplizierter. Hier müssen zunächst 4 Prozent abgezogen werden, in unserem Beispiel 120,00 Euro. Die verbleibenden 2.880,00 Euro Jahresaufwand für die GKV wären also ab 2010 steuerlich abzugsfähig.

Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung

Im Prinzip gilt das Gleiche auch für die private Krankenversicherung. Da der Gesetzgeber jedoch nur für die Leistungen Steuerabzug gewähren will, die denen der GKV entsprechen, wurde ein Punktesystem ausgeklügelt, das die Leistungen bewertet. So erhält beispielsweise der Zuschlag für ein Einbettzimmer einen Punktwert von 3,64. Dadurch wird das Berechnungssystem für die steuerliche Geltendmachung aber ungemein kompliziert – zu kompliziert für den Versicherten. Deswegen sind die Leistungsträger der PKV verpflichtet, ihren Versicherten die Leistungen bereits entsprechend aufgeschlüsselt zu übergeben, so dass der privat Versicherte diese Aufstellung einfach nur noch mit der Steuererklärung einreichen muss.
Als Faustregel gilt: Ungefähr 80 Prozent der Krankenversicherungskosten werden für privat Versicherte vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt.

Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz, Bildquelle: © BK – Fotolia.com

Kommentare

Keine Antworten zu “Krankenversicherung Pflegeversicherung – steuerlich absetzbar in der Steuererklärung 2009”

  1. Karla sagt:

    Das heißt also wenn ich das Jahr über gesund war bekomme ich 80% angerechnet, ein Kranker aber mit zunehmender Inanspruchnahme mehr Anteile?

  2. Tobias K sagt:

    Es kommt darauf an. Zuerst einmal – sind Sie privat oder gesetzlich versichert?

    Bei gesetzlichen Versicherten ist der Abzug relativ klar geregelt.

    Wie der Abschnitt zur privaten KV andeutet, ist das hier deutlich komplexer. Aber effektiv soll ein privat Versicherter gleich viel absetzen können wie ein gesetzlich Versicherter.

    Bei einer höheren Inanspruchnahme einer privaten Versicherung steigen ja auch die selbst zu tragenden Kosten an – es kann dann (möglicherweise) zwar mehr abgesetzt werden, muss aber auch mehr bezahlt werden.

    Aber genau kann Ihnen das vermutlich am besten Ihre Krankenversicherung und/oder das zuständige Finanzamt sagen.

    Ich hoffe, dass Ihnen das weiterhilft.

  3. Sabrina M sagt:

    Die GKV soll als Vorsorgeaufwand mit angegeben werden wenn ich das richtig verstehe?
    Denn Diese Anlage habe ich mit zugeschickt bekommen.

  4. Tobias K sagt:

    Sehr geehrte Frau Sabrina M.,

    Genau – Sie können die GKV wie im Artikel beschrieben in der Steuererklärung angeben, abzugsfähig aufgrund des Bürgerentlastungsgesetz sind sind die Ausgaben jedoch erst ab 2010. Details dazu erhalten Sie (sofern vorhanden) bei Ihrem Steuerberater, eventuell Ihrem Steuerprogramm (viele der käuflichen Steuersoftware hilft Ihnen dabei) oder beim zuständigen Finanzamt.

  5. Sabrina sagt:

    Wie mach ich das dann mit meiner Umsatzsteuer?

    kann ich als Selbststänger hier auch was geltend machen?

  6. Tobias K sagt:

    Die GKV zahlen Sie doch privat und Umsatzsteuer können Sie nur für Ausgaben Ihrer selbstständigen Tätigkeit geltend machen, sofern Sie dafür berechtigt sind, oder?
    Am Besten fragen Sie jedoch beim zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater nach.

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